Interner Bereich
15. April 2021

Pressemitteilung der eaf vom 15.04.2021

Kinderrechte ins Grundgesetz: Einigung noch in dieser Legislaturperiode? eaf macht Alternativvorschlag zum Erreichen der Zweidrittelmehrheiten

 

Heute debattiert der Bundestag in erster Lesung das Vorhaben der Bundesregierung, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Bereits vor dem Bundestag wurde der Regierungsentwurf im Bundesrat beraten. Dieser sandte noch vor Ostern ein zwiespältiges Signal: Weder ein positives Votum noch konkrete Änderungswünsche fanden im Bundesratsplenum eine Mehrheit.
„Das stimmt bezüglich einer Einigung noch in dieser Legislaturperiode nicht sehr zuversichtlich, denn die Zeit für das parlamentarische Verfahren wird langsam knapp“, erläutert Dr. Martin Bujard, Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf). „Es ist uns aber sehr wichtig, dass in der verbleibenden Zeit noch eine Grundgesetzänderung zustande kommt. Die Corona-Pandemie zeigt überdeutlich, wie groß und dringend der Handlungsbedarf ist. Dieses Vorhaben darf nicht in die nächste Wahlperiode verschoben werden. Wir möchten deshalb die Aufmerksamkeit auf den Alternativvorschlag der eaf lenken, der aus unserer Sicht die er­forderlichen Zweidrittelmehrheiten in Bundesrat und Bundestag hinter sich versammeln könnte.“
Gestritten wird darum, welche Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in das Grundgesetz aufgenommen und wie sie formuliert werden sollen. Der Alternativvorschlag der eaf etabliert ein Kindergrundrecht, ohne mit den UN-Kinderrechten in Konflikt zu geraten, und umschifft so die Klippe der Frage, ob das Kindeswohl „angemessen“ (Koalition) „maßgeblich“ (Grüne), „bei allem staatlichen Handeln“ (Linke) oder „besonders“ (FDP) zu berücksichtigen ist. Die Formulierungs­vorschläge der eaf orientieren sich an bereits im Grundgesetz vorhandenen Formulierungen und Strukturen und wahren so den Duktus des Grundgesetzes. Wichtig: Die Stellung der Eltern gegenüber dem Staat soll nicht geschwächt werden. Die begleitende Verankerung eines Staatsziels etabliert gleichzeitig ein „Kinder-Mainstreaming“, das die staatliche Gemeinschaft auf die Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Rechte des Kindes verpflichtet.
„Deutlich mehr als reine Symbolpolitik, aber mit der gebotenen rechtlichen Zurückhaltung“, beschreibt Bujard den Kompromissvorschlag der eaf. „Wir hoffen, dass unsere Argumente dazu beitragen, noch in dieser Legislaturperiode eine Einigung herbeizuführen. Wir brauchen die Grundgesetzänderung als Signal und Startschuss für eine aktivere Politik für Kinder und Jugendliche – gerade jetzt in Pandemiezeiten!“

Die Argumente und Hintergründe für die von der eaf vorgeschlagene Grundgesetzänderung finden Sie im Policy Paper „Kinderrechte und Grundgesetz – eaf-Alternativvorschlag zum Erreichen der Zweidrittelmehrheit“

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