Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und vor grenzverletzendem Verhalten
Der Hauptbereich Generationen und Geschlechter fördert eine Kultur der gegenseitigen Achtsamkeit sowie der offenen und sensiblen Auseinandersetzung mit dem Thema Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt. Wir stehen in der Pflicht, die uns anvertrauten Menschen, Teilnehmende wie Mitarbeitende, durch Präventionsmaßnahmen zu schützen und ein vertrauensvolles und offenes Klima zu ermöglichen.
Das Schutzkonzept des Hauptbereiches umfasst institutionelle, strukturelle und pädagogische Maßnahmen, um einen professionellen Umgang mit Hinweisen, Vermutungen, Beobachtungen
und Vorfällen von grenzverletzendem Fehlverhalten bis hin zu Fällen sexualisierter Gewalt zu gewährleisten. Dazu gehören neben einem Handlungsplan eine Selbstverpflichtungserklärung, ein gemeinsamer Verhaltenskodex zum grenzachtenden Umgang, Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeitende, Informationsveranstaltungen und Partizipationsmöglichkeiten für Teilnehmende und Erziehungsberechtigte sowie die Benennung von fachkompetenten Ansprechpersonen.
Das Schutzkonzept ist allen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden und Teilnehmenden zugänglich.
Kirche gegen sexualisierte Gewalt und unser Schutzkonzept:
Von der sehr frühzeitigen Präventivmaßnahme bis hin zur Soforthilfe für Betroffene in all unseren Arbeitsfeldern:
Umfassend, klar und ständig aktualisiert.
Gemeinsam etwas ÄNDERN!
Der offensive Umgang mit der über Jahrzehnte als Tabu-Thema behandelten "sexualisierten Gewalt" erhält eine neue Priorisierung. Die zentrale Stabsstelle Prävention - Fachstelle der Nordkirche gegen sexualisierte Gewalt berät und unterstützt Institutionen bei der Erstellung eines maßgeschneiderten Schutzkonzeptes.
(www.kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de/)
Dazu gehören neben einem Handlungsplan eine Selbstverpflichtungserklärung, ein gemeinsamer Verhaltenskodex zum grenzachtenden Umgang, Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeitende, Informationsveranstaltungen und Partizipationsmöglichkeiten für Teilnehmende und Erziehungsberechtigte sowie die Benennung von fachkompetenten Ansprechpersonen.
Das Schutzkonzept soll allen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden und Teilnehmenden zugänglich sein.