Vorhaben der Koalitionäre reichen für zukunftsweisende Familienpolitik nicht aus
Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) begrüßt, dass der Koalitionsvertrag Familien Unterstützung beim täglichen Balanceakt zwischen Kindererziehung, Beruf, Haushalt und Pflege in Aussicht stellt. Mit der Formulierung „Leistungsträger und ihre Familien“ in der Präambel machen die Koalitionsparteien deutlich, dass Leistung nicht nur im Berufsleben, sondern ebenso im familiären Kontext Anerkennung und Respekt verdient.
Infrastruktur, Bildungs- und Betreuungskrise
„Die geplanten Investitionen in Kitas und Schulen sind dringend notwendig, um Eltern gleichermaßen verlässliche Betreuung und ihren Kindern adäquate Bildungschancen zu ermöglichen. Gut, dass die Umsetzung unserer zentralen Forderung so deutlich im Koalitionsvertrag benannt wird“, betont eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Eltern werden den Erfolg aller Maßnahmen daran messen, ob für die Betreuungs- und Bildungsbedarfe ihrer Kinder die gesamte Infrastruktur in ausreichendem Maße und in guter Qualität zur Verfügung steht.“
Positiv nimmt die eaf zur Kenntnis, dass im Koalitionsvertrag die Notwendigkeit der Qualitätsentwicklung und der Fachkräftegewinnung gesehen wird. Auch den Einsatz multiprofessioneller Teams unterstützt die eaf, denn diese ermöglichen einen ganzheitlichen Blick auf das Kind und stärken die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern. Das Festhalten am Ganztagsausbau ist notwendig. Bedenklich stimmt dagegen, dass der Rechtsanspruch lediglich perspektivisch mit einer Qualitätsentwicklung verbunden sein soll.
Zeit für Familie, gerechte Verteilung von Sorgearbeit in der Familie
Die eaf begrüßt das im Koalitionsvertrag enthaltene Ziel einer faireren Verteilung von unbezahlter Arbeit in der Familie und die Weiterentwicklung des Elterngeldes. Anreize für mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung durch erhöhte Lohnersatzraten und einen Ausbau der nicht übertragbaren Partnermonate unterstützt die eaf, lehnt aber eine Umsetzung durch bloße Umverteilung innerhalb der bestehenden 14 Elterngeldmonate ab. Denn dies wäre faktisch für die Mehrzahl der Mütter, die 12 Monate Elternzeit nehmen wollen, eine Kürzung. Die eaf befürwortet eine Ausweitung der nicht übertragbaren Partnermonate auf ein frei aufteilbares Modell von 6+6+6 Monaten, die den Status Quo einer möglichen Höchstbezugsdauer von einem Jahr für einen Elternteil beibehält.
In der Rushour des Lebens brauchen Familien zusätzliche Entlastung und zeitlichen Spielraum aber nicht noch mehr ökonomischen Druck. Hier vermisst die eaf zusätzliche zeitpolitische Angebote in der Zeit zwischen Elterngeldende und Einschulung des jüngsten Kindes, beispielsweise in Form einer von der eaf vorgeschlagenen Dynamischen Familienarbeitszeit. Trotz der erklärten Absicht, Familien nach der Geburt besonders zu unterstützen, findet die Familienstartzeit im Koalitionsvertrag bedauerlicherweise keine Erwähnung.
Finanzielle Situation von Familien verbessern
Die Koalitionsparteien erkennen zu Recht, dass soziale Leistungen oft komplex, wenig lebenslagenorientiert und unzureichend aufeinander abgestimmt sind. Wenn Leistungen vereinfacht, gebündelt und unkompliziert abrufbar wären, wäre für Familien bereits viel gewonnen. Die eaf begrüßt auch ausdrücklich Verbesserungen im bestehenden Leistungssystem – etwa die künftig nur noch hälftige Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss. Es fehlt jedoch die dringend notwendige Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder. Aus Sicht der eaf ist dies eine unabdingbare Grundlage für angemessene Teilhabe und ein gutes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen.
Gewaltschutz und Familienrecht
Die eaf begrüßt, dass das Thema Gewaltschutz Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Allerdings bleibt vieles unkonkret, insbesondere in welcher Form eine Verankerung des Gewaltschutzes im Familien- und Familienverfahrensrecht zu erwarten ist. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die kommende Regierung mithilfe der konkreten und angedeuteten Maßnahmen im Koalitionsvertrag eine zeitnahe, vollständige und konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention realisieren wird. Die eaf begrüßt, dass künftige Änderungen des Unterhaltsrechts nicht zulasten der Kinder oder hauptlasttragenden Eltern gehen soll. Hier bleibt die konkrete Ausgestaltung abzuwarten.
Familienförderung und Familienbildung
Die eaf begrüßt, dass Familienzentren und andere Einrichtungen der Familienbildung explizit als Adressaten für Investitionen im Kinder- und Jugendplan benannt werden. Dennoch fehlt eine verlässliche, regelhafte und flächendeckende Förderung von Einrichtungen und Angeboten der Familienbildung sowie deren verbindliche Verankerung als Rechtsanspruch in der Kinder- und Jugendhilfe im Koalitionsvertrag.
Die familienpolitischen Forderungen der eaf für die neue Legislaturperiode finden Sie hier.
Ansprechpartnerin: Nicole Trieloff, E-Mail: Trieloff(at)eaf-bund.de
Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).