Konfessionelle Familienverbände beobachten familienrechtliche Reformideen zur Elternschaftsvereinbarung mit Sorge
Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) und der Familienbund der Katholiken
lehnen eine Legalisierung von Leihmutterschaft ab und halten eine gesellschaftliche Debatte,
insbesondere zu den Folgen für Leihmütter und von Leihmüttern zur Welt gebrachten Kindern,
für elementar.
Vor dem Hintergrund des im April 2024 erwarteten Abschlussberichts der Kommission zur
reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin fordern Ulrich Hoffmann,
Präsident des Familienbundes, und Martin Bujard, Präsident der eaf, gemeinsam ein besonnenes
Vorgehen: „Wir wünschen uns eine gesellschaftliche Debatte zum Thema Leihmutterschaft,
bevor durch eine Familienrechtsreform ein generelles Umdenken bezüglich
vertraglicher Eltern-Kind-Zuordnungen beginnt, das möglicherweise später schwer wieder
einzufangen ist.“
Durch die geplanten Eltern(schafts)vereinbarungen soll die Elternautonomie gestärkt werden,
indem Eltern-Kind-Zuordnungen und Umgangs- und Sorgerechte vertraglich festgelegt werden
können. Ob das Kindeswohl dann zentraler Maßstab bleibt, bezweifeln die Verbände. Die beiden
konfessionellen Verbände stellen fest, dass die Interessen des Kindes in den aktuellen Eckpunkten
des Justizministeriums (BMJ) zum Kindschafts- und Abstammungsrecht nicht ausreichend
berücksichtigt werden. Das steht im Widerspruch zum erklärten Willen der Regierung, Kinder zu
stärken und deren Anliegen in den Mittelpunkt zu stellen.
Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes: „Kinder und die Rechte an Kindern sollten kein
Vertragsgegenstand sein, über den die an der Entstehung des Kindes beteiligten Erwachsenen
frei verfügen können. Bei der Eltern-Kind-Zuordnung sollte das Kindeswohl das oberste Kriterium
sein. Kinder sollten dort zugeordnet werden, wo eine dauerhafte und krisenfeste Verantwortungsübernahme
zu erwarten ist.“
Gleichzeitig ist die erfolgende vertragliche Zuordnung eines Kindes zu den Wunscheltern unter
Umgehung der Geburtsmutter das Kennzeichen der Leihmutterschaft.
Deshalb fordert Martin Bujard, Präsident der eaf, die Ergebnisse der Kommission zur
Legalisierung von Leihmutterschaft abzuwarten und sich Zeit für eine breite gesellschaftliche
Debatte zu nehmen. „Wenn künftig die Besetzung der zweiten Elternstelle durch Elternschaftsvereinbarungen
üblich wird, bereitet dies den Boden dafür, um im nächsten Schritt auch die
gesetzliche Besetzung der ersten Elternstelle durch die Geburtsmutter in Frage zu stellen.
Konsequenzen für die Leihmutterschaft sind daher bei der geplanten Elternschaftsvereinbarung
der Elefant im Raum.“
Links:
Stellungnahme der eaf zu den Eckpunkten für Reformen des Kindschafts- und des Abstammungsrechts.
Stellungnahme des Familienbundes der Katholiken zu den Eckpunkten für eine Reform des Abstammungsrecht sowie zu den Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrecht.
Ansprechpartnerin: Sigrid Andersen, E-Mail: andersen@eaf-bund.de
Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband
in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Interessen der Evangelischen Familienbildung
werden in der eaf vom Forum Familienbildung vertreten.
Ansprechpartner: Matthias Dantlgraber, E-Mail: dantlgraber@familienbund.org
Der Familienbund der Katholiken (FDK) ist ein parteipolitisch unabhängiger, konfessioneller
Familienverband. Er ist Ansprechpartner und Lobby für alle Familien und engagiert sich in der
Vertretung von Familieninteressen in Kirche, Staat, Gesellschaft und Politik.