Liebe Kinder-und Jugendvertretungen und Kolleginnen in den Kirchenkreisen,
aus den Kirchenkreis Kinder- und Jugendvertretungen (oder euren entsprechend anderen Formaten der Kinder- und Jugendbeteiligung) dürfen nach Nordkirchenrecht aus jedem Kirchenkreis vier Delegierte in das Gremium der Nordkirchen Kinder- und Jugendvertretung entsendet, sowie zwei Personen als Stellvertretung benannt werden. Entsendet werden dürfen junge Menschen bis zu ihrem 27. Geburtstag. Die gesendeten Menschen sollten tatsächlich gewählt sein, damit sie bei Entscheidungen für sich selbst, aber auch für die jungen Menschen aus eurem Kirchenkreis sprechen können. Damit die Junge Nordkirche immer die jeweils richtigen Menschen zu den entsprechenden Vollversammlungen einladen oder ihnen wichtige Unterlagen zukommen lassen kann, bitten wir euch die jeweils aktuellen Delegierten nach ihrer Besetzung bei euch im Kirchenkreis zurück zu melden.
Über die Funktion "anmelden" können alle erforderlichen Daten übermittelt werden. Vielen Dank.