06. Dezember 2021

Pressemitteilung der eaf vom 03.12.2021

eaf begrüßt familienpolitische Vorhaben im Koalitionsvertrag, fordert aber mehr zeitliche Entlastung für Eltern

 

Die Vielfalt der familienpolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung markiert aus Sicht der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf) einen Aufbruch hin zu einer zukunftsfähigeren Familienpolitik, die mehr Unterstützung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine Verbesserung der finanziellen Situation von Kindern und Familien zum Ziel hat.

Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf, stellt fest: „Wir haben einige unserer familienpolitischen Vorschläge im Koalitionsvertrag wiedergefunden, das freut uns sehr. Bei der von der eaf stark thematisierten Zeitpolitik für Familien fehlen allerdings die mutigen Reformvorhaben beim Elterngeld und einer dynamischen Familienarbeitszeit. Wir begrüßen erste Ansätze, mit denen die neue Koalition mehr zeitlichen Spielraum für Familien schaffen möchte: Die zehntägige Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt, der dreimonatige Kündigungsschutz nach der Elternzeit, die Stärkung der Brückenteilzeit und auch die geplante Weiterentwicklung der Pflegezeit schaffen deutlich verbesserte Voraussetzungen für mehr Partnerschaftlichkeit bei der Gestaltung des familiären Zusammenlebens. Jedoch vermissen wir zeitpolitische Angebote für die Zeitspanne zwischen Elternzeitende und Einschulung des jüngsten Kindes, um Eltern in der Rushhour des Lebens zu entlasten und die gemeinsame Verantwortungsübernahme für das Kind zu stärken“.

Zahlreiche weitere Forderungen der eaf finden sich ebenfalls in den familienpolitischen Vorhaben der Koalition wieder. Die eaf lenkt das Augenmerk dabei auf folgende Aspekte:

Ausbau der Infrastruktur

Die eaf begrüßt den geplanten gemeinsamen Qualitätsrahmen von Bund, Ländern und Kommunen für die Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und die Schaffung einer Gesamtstrategie für die Sicherung des Fachkräftebedarfs im Betreuungsbereich. Für Familienbildungseinrichtungen fehlt allerdings auch weiterhin eine verlässliche, regelhafte Förderung, obwohl die stark gewachsene Bedeutung von Familienbildung und Familienberatung unstrittig ist. Hier fordert die eaf einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Familienförderung, der die Bundesländer zum Erlass von Familienfördergesetzen aufruft.

Finanzielle Situation von Familien

Die eaf begrüßt das Anliegen der Koalitionäre, armutsbetroffene Kinder und ihre Familien kurzfristig durch einen Sofortzuschlag und zusätzlich Alleinerziehende durch eine Steuergutschrift zu unterstützen, ehe mittelfristig die neu zu schaffende Kindergrundsicherung greift. Die gewonnene Zeit kommt der geplanten Überprüfung von Wechselwirkungen mit anderen Leistungen zugute. Diese gründliche Prüfung der Schnittstellen zwischen sozialrechtlichen, steuerrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Strukturen bei der Gestaltung der Kindergrundsicherung ist aus Sicht der eaf unabdingbar, um unbeabsichtigte Folgewirkungen zu vermeiden und alle wichtigen Zielgruppen auch wirklich zu erreichen.

Kinderrechte im Grundgesetz

Mit Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz wird aus Sicht der eaf ein wichtiges politisches Signal für eine aktivere Politik für Kinder und Jugendliche gesetzt. Dabei sollte allerdings sowohl ein Zurückfallen hinter die Regelungen der UN-Kinderrechtskonvention als auch eine Verschiebung des wohlaustarierten Grundrechtsgefüges zwischen Eltern, Kindern und Staat vermieden werden. Eine solche Lösung kann die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit erreichen, die eaf hat dafür einen gut begründeten Formulierungsvorschlag erarbeitet.

Reproduktionsmedizin

Mit zahlreichen Vorhaben im Bereich Reproduktionsmedizin reagiert die Regierungskoalition auf die fortschreitende medizinische Entwicklung auf diesem Gebiet und nimmt dabei auch neue Familienformen in den Blick. Aus Sicht der eaf muss bei Inanspruchnahme von assistierten Reproduktionsverfahren immer das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Kinderwunsch-Paare sollten deshalb durch eine qualifizierte, niedrigschwellige und kostenlose psychosoziale Beratung unabhängig von der Beratung durch die Reproduktionsmediziner:innen dazu befähigt werden, die für sie und das Wohl des erwünschten Kindes passenden Entscheidungen zu treffen. Die eaf bemängelt, dass ein solches Beratungsangebot im Koalitionsvertrag bisher nicht vorgesehen ist und verweist auf ihre Vorschläge im Positionspapier „Kinderwunsch und Kindeswohl – Plädoyer für einen verantwortungsvollen Umgang mit Reproduktionsmedizin“.

 

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Interessen der Evangelischen Familienbildung werden in der eaf vom Forum Familienbildung vertreten.

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