Pressemitteilung, Berlin, 17.10.2024
Im Einklang mit Grundgesetz, Menschenrechten und internationaler Gesundheitsevidenz - heute stellen unsere Verbände und Organisationen einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vor, der Schwangere, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, durch verbesserte Beratung und medizinische Versorgung unterstützt und schützt.
Eine Gesetzesreform muss erfolgen – das macht die Arbeit der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin deutlich. Der Gesetzentwurf zeigt, dass und wie der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland endlich im Einklang mit dem Grundgesetz, den Menschenrechten der Betroffenen und der internationalen Gesundheitsevidenz geregelt werden kann.
Der Gesetzentwurf wurde federführend von den an der Kommission beteiligten Juristinnen Prof. Dr. Liane Wörner, Prof. Dr. Maria Wersig und Prof. Dr. Friederike Wapler im Auftrag einer Gruppe von 26 der zu diesem Thema maßgeblichen Verbände und Organisationen und in Zusammenarbeit mit diesen erstellt. Die vorgeschlagenen Regelungen basieren auf den Empfehlungen der Kommission, internationaler Menschenrechtsgremien und internationaler Gesundheitsleitlinien und berücksichtigen die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.
Der Gesetzentwurf rückt die eigenverantwortliche Entscheidung der Schwangeren in den Mittelpunkt. Die Beendigung einer Schwangerschaft auf ihr Verlangen wird bis zum Ende der 22. Woche der Schwangerschaft rechtmäßig gestellt. Die vorgeschlagenen Regelungen verankern das Recht Schwangerer, ohne Zwang zu entscheiden, welche Beratungsangebote und medizinischen Leistungen sie in Anspruch nehmen wollen. Bislang bestehende Zugangsbarrieren zum sicheren Schwangerschaftsabbruch in Form von Beratungspflicht, Wartefrist und fehlender Kostenübernahme entfallen. Rechtsansprüche Schwangerer auf Beratung und Versorgung und der Sicherstellungsauftrag der Länder diesbezüglich sind im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert, wie auch ihr Anspruch auf Sprachmittlung bei der Beratung und die Verpflichtung von Ärzt*innen und Fachkräften in der medizinischen und geburtshilflichen Versorgung, Schwangere auf professionelle Beratungsangebote hinzuweisen. Zum Schutz Schwangerer werden im Strafrecht neben der Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch der Schwangerschaftsabbruch gegen oder ohne ihren Willen und die Nötigung zum Unterlassen eines Schwangerschaftsabbruchs neu geregelt.
Wir fordern den Bundeskanzler, die Bundesministerinnen und Bundesminister und die Bundestagsabgeordneten aller demokratischen Parteien auf, den Schwangerschaftsabbruch noch in dieser Legislaturperiode neu zu regeln. Den Gesetzentwurf sehen wir als Impuls hierfür.
Verbände:
- pro familia Bundesverband
- Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)
- Deutscher Frauenrat
- Doctors for Choice Germany
- medica mondiale e.V.
- Zentralrat der Konfessionsfreien
- Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)
- Amnesty International Deutschland
- DaMigra Dachverband der Migrantinnenorganisationen
- TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e.V.
- UN Women Deutschland e.V.
- ver.di
- Nationales Netzwerk Frauen und Gesundheit
- Giordano Bruno Stiftung
- AWO Bundesverband e.V.
- Pro Choice Deutschland e.V.
- Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V.
- Institut für Weltanschauungsrecht
- Women on Web International
- Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
- Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS)
- Centre for Feminist Foreign Policy
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – Landesverband Berlin
- Medical Students for Choice e.V.
- Familienzentrum Berlin e.V. – BALANCE
- Sozialdienst muslimischer Frauen
Die vollständige Pressemitteilung, der Text des Gesetzentwurf und den Brief der Verbände an Bundeskanzler Olaf Scholz finden Sie unten zum Download.