Interner Bereich
01. Dezember 2022

Ein Jahr Jugendbeteiligung per Gesetz

Ein Resümee zum Kinder- und Jugendgesetz der Nordkirche

Vor einem Jahr, im September 2021, wurde das Kirchengesetz über die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Nordkirche (KJG) durch die Landessynode beschlossen und trat im November 2021 in Kraft. Ein Jahr ist es nun alt, das Gesetz, das jungen Menschen in unserer Kirche das Recht auf echte Beteiligung garantiert. Und getreu nach dem Motto „was lange währt, wird endlich gut“, beobachten wir mit Freude die Entwicklungen, die auf das Gesetz folgen.
Trotz der Herausforderungen, welche die Umsetzung in der Praxis mit sich bringen, wollen wir den Blick auf die positiven Entwicklungen richten, die im vergangenen Jahr durch das KJG angestoßen wurden. Ein Gesetz ist niemals ein Zustand, der vorausgesetzt werden kann, sondern vielmehr der Moment, von dem aus sich auf den Weg gemacht wird, um Themen anzugehen, Schritt für Schritt Umstände zu verbessern und eigene Haltungen zu überdenken.
Vieles von dem, was im Gesetz steht, wurde schon lange umgesetzt, anderes ist neu und innovativ, oder braucht noch Zeit, bis es Realität wird. In vielen Kirchenkreisen und Gemeinden hat der Prozess begonnen, Kinder- und Jugendvertretungen zu etablieren, an vielen Stellen werden bestehende gute Strukturen evaluiert und überarbeitet. Auf landeskirchlicher Ebene werden wir auf blinde Flecken aufmerksam (gemacht) und versuchen an den aufgedeckten Stellen jugendgerechte Beteiligung neu zu entwickeln sowie Vorbehalte, die auf Ängsten vor dem Neuen basieren, zu zerstreuen.
Seitdem in Kraft treten des Gesetzes stehen auf der Homepage der Jungen Nordkirche Informationen und Materialien zum Download bereit, die helfen, mit jungen und älteren Menschen zum Thema Beteiligung ins Gespräch zu kommen. Ein Escape-Game vermittelt z.B. Konfis oder anderen Gruppen spielerisch, was das KJG ermöglicht (siehe https://www.junge-nordkirche.de/kjg-handreichung-1/). Schaubilder verdeutlichen die Inhalte des Gesetzes für einen theoretischeren Einblick.
Die in der vergangenen Woche neu gewählten Kirchengemeinderäte im Raum der Nordkirche sind aufgefordert, Fragen von Jugendpartizipation von Anfang an mitzudenken, sodass die Beteiligung junger Menschen zum neuen Standard wird. In ihren Unterlagen erhalten sie praxisnahe Hinweise darauf, wie Mitbestimmung umgesetzt werden kann. Dabei unterstützt auch die Handreichung zum Kinder- und Jugendgesetz und ein Materialheft mit Ideen über jugendbeteiligungsfreundliche Formen der Gremienarbeit. Beides ist ebenfalls Online zum Download vorhanden oder kann bei der Jungen Nordkirche bestellt werden.
Innovativ ist, dass seit einem Jahr alle Kirchengesetze der Nordkirche auf ihre Auswirkungen auf junge Menschen hin geprüft werden, um  diese vor einem möglichen Beschluss mitzudenken. Nicht nur hieran wirken junge Menschen als Expert*innen ihres Alters mit, sondern auch in allen anderen kirchlichen Gremien, die sie betreffen. Junge Menschen mischen mit und haben durch das Gesetz die Möglichkeit, sich einzubringen und Beteiligung einzufordern. Diese Rechtssicherheit hilft, Demokratie in Kirche von klein auf zu (er-)leben.
Es geht nun ins zweite Jahr der Gesetzesumsetzung und wir hoffen, dass der frische Wind, den es mit sich bringt, uns auch weiterhin trägt und jungen Menschen Beteiligung ermöglicht, wie es selbstverständlich sein sollte.
Kirche lebt von Partizipation und dieses Gesetz gibt Rückenwind. Was für eine Chance!

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